Fragen und Antworten

Wofür steht die Abkürzung F.R.A.N.Z.?

Die Abkürzung F.R.A.N.Z. steht für die Wortgruppe „Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft“.

Was sind die Ziele von F.R.A.N.Z.?

Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Steigerung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Im Fokus steht sowohl der ökologische Mehrwert der Maßnahmen als auch die Vereinbarkeit mit betrieblichen Abläufen und der wirtschaftlichen Situation der Betriebe. Weiterhin entscheidend ist die Übertragbarkeit der Maßnahmen auf andere landwirtschaftliche Betriebe bundesweit. Neben der Maßnahmenkonzeption ist auch geplant, Hemmnisse im bestehenden Förder- und Ordnungsrecht zu identifizieren, die Landwirte bisher von der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen abgehalten haben. Die Ergebnisse aus der Maßnahmenumsetzung sollen in die Weiterentwicklung der Agrar- und Umweltpolitik einfließen. 

Warum ist F.R.A.N.Z. notwendig?

Biologische Vielfalt ist eine wichtige Grundlage für stabile Ökosysteme und damit auch für die Landwirtschaft. Die Herausforderung, einerseits die weltweit wachsende Nachfrage nach Nahrungs- und Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen zu bedienen und andererseits die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zu erhalten, führt zu Zielkonflikten und erfordert effiziente Naturschutzmaßnahmen und Bewirtschaftungskonzepte. Das Projekt F.R.A.N.Z. hat sich zur Aufgabe gesetzt, hierzu Lösungsstrategien und bundesweit anwendbare Konzepte zu entwickeln, die dieser Herausforderung nachkommen. 

Wer ist beteiligt an F.R.A.N.Z.?

Koordiniert wird das Projekt durch die Umweltstiftung Michael Otto und den Deutschen Bauernverband. Die wissenschaftliche Begleitung übernehmen die Thünen-Institute für Betriebswirtschaft, Biodiversität und Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen sowie die Universität Göttingen und das Michael-Otto-Institut im NABU. Die Betreuung und Beratung der zehn teilnehmenden Demonstrationsbetriebe wird durch die in den Projektregionen ansässigen Landesbauernverbände bzw. deren Kulturlandschaftsstiftungen durchgeführt. Die Einbeziehung der Landesbauernverbände/Kulturlandschaftsstiftungen sind der Garant dafür, Akzeptanz bei den Landwirten zu erhalten und die erprobten Maßnahmen in die Breite zu tragen. Zudem verfügen die Landesbauernverbände und deren Stiftungen über das notwendige regionalspezifische Fachwissen.

Wodurch unterscheidet sich F.R.A.N.Z. von anderen Projekten?

F.R.A.N.Z. beschreitet in mehrfacher Hinsicht neue Wege:

  • Es werden Naturschutzmaßnahmen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Räumen erprobt.
  • Durch die repräsentative Verteilung der Betriebe innerhalb Deutschlands können aktuelle Herausforderungen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz identifiziert und Lösungen entwickelt werden.
  • Der ganze Betrieb mit seinen optimierten Betriebsabläufen und ökonomischen Rahmenbedingungen ist eingebunden, nicht nur einzelne Schläge oder Landschaftselemente.
  • Es erfolgt eine enge Einbindung der Betriebsleiter in die Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen. 
  • Ein umfassendes Monitoring betrachtet die Populationsentwicklung von Bienen, Schmetterlingen, Vögeln, Amphibien, Feldhasen, Laufkäfern, Schwebfliegen und Pflanzen und untersucht zudem die Auswirkungen auf die Bestäubung und die bodenbiologische Aktivität.
  • Die im Projekt erprobten Konzepte werden in die Agrar- und Umweltpolitik kommuniziert. Es werden im Projekt Hemmnisse im förder- und ordnungsrechtlichen Rahmen identifiziert, die Landwirte bisher von der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen abgehalten haben.

Welche Aufgabe erfüllt die Begleitforschung im Projekt?

Die Begleitforschung ist für die Untersuchung der ökologischen und sozio-ökonomischen Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen zuständig. Durch ein regelmäßiges ökologisches Monitoring der Maßnahmenflächen wird die positive Wirkung der Maßnahmen überprüft. Die sozio-ökonomische Begleitforschung stellt zudem sicher, dass die Betriebe keine wirtschaftlichen Einbußen erleiden und schafft mit der Entwicklung betriebswirtschaftlich überzeugender Konzepte die Basis für die Übertragung der Maßnahmen auch auf andere Betriebe.

Welche Tiere und Pflanzen stehen im Fokus des Projektes?

Das Projekt F.R.A.N.Z. dient dem Erhalt und der Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft.  Überprüft wird der Erfolg der Maßnahmen an acht Organismengruppen: Amphibien, Bienen, Feldhasen, Laufkäfer, Pflanzen, Schmetterlinge, Schwebfliegen und Vögel. Die Populationsentwicklung dieser Gruppen wird im Zuge eines regelmäßig stattfindenden Monitorings untersucht und festgehalten. 

Auf wie viele Jahre ist das Projekt angelegt?

Das Projekt F.R.A.N.Z. ist auf insgesamt zehn Jahre angelegt, da nur über solch einen Zeitraum belastbare Ergebnisse, sowohl des ökologischen als auch ökonomischen Monitorings, zu erwarten sind. Die Dauer der ersten Projektphase läuft von November 2016 bis Dezember 2019, die Zweite umfasst den Zeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2022, die dritte Projektphase schließt daran an und läuft voraussichtlich bis Ende 2025.

An welche Betriebe richtet sich das Projekt?

Das Projekt richtet sich an Ackerbau- und Grünlandbetriebe bundesweit. Die Maßnahmen werden auf für die Region typischen Betrieben erprobt. Zunächst werden konventionelle Betriebe angesprochen, mittelfristig sollen aber auch Ökobetriebe für die Umsetzung der erprobten Maßnahmen gewonnen werden.

Wie erfolgte die Auswahl der Demonstrationsbetriebe?

Die Auswahl der Demonstrationsbetriebe erfolgte gemeinsam durch die Projektpartner nach auf wissenschaftlicher Basis ausgewerteten Kriterien. Dabei wurde insbesondere die Repräsentativität der Betriebe berücksichtigt, sowohl in Hinblick auf ihre Verteilung innerhalb Deutschlands und bezüglich der Betriebstypen als auch hinsichtlich der jeweiligen Region. Mit insgesamt zehn bundesweit verteilten Betrieben in unterschiedlichen Naturräumen wurde diesen Kriterien nachgekommen. Die ausgewählten Betriebe sind konventionelle und für die Region typische Betriebe und umfassen sowohl Ackerbau- als auch Grünlandbetriebe. Aufgrund der langfristigen Anlage des Projekts von zehn Jahren wurde zudem auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe geachtet.

Welche Maßnahmen werden umgesetzt?

F.R.A.N.Z. hat den Anspruch, sowohl effektive und bereits bewährte Maßnahmen als auch neue Maßnahmen zu erproben. So werden etwa Maßnahmen umgesetzt, die bereits gut erprobt und erfolgversprechend sind. Dabei wird geprüft, wie gut sich diese Maßnahmen in die betrieblichen Abläufe eingliedern lassen und ob eine ausreichende Finanzierung über Förderprogramme vorliegt. Ziel ist es, die förder- und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen zu verbessern, um so eine stärkere Akzeptanz und breitere Anwendung der Maßnahmen zu erreichen.
 

Zum anderen wird mit F.R.A.N.Z. das Ziel verfolgt neue Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben. Neben dem naturschutzfachlichen Nutzen stehen auch hier die Praxistauglichkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit im Vordergrund. Gemeinsam mit den Landwirten wird geprüft, welche Naturschutzmaßnahmen sich gut in die Arbeitsabläufe integrieren lassen. Ziel ist es, die erfolgreich erprobten Maßnahmen in den Agrarumweltprogrammen der Länder zu verankern.

Grundsätzlich geht es bei den Maßnahmen um die Erhöhung der Strukturvielfalt der genutzten Flächen, da auf diese Weise bei einer begrenzten Flächenverfügbarkeit meist ein größerer Effekt für den Naturschutz erzielt werden kann. Diese punktuellen und linearen Maßnahmen werden durch flächige, schlagbezogene Maßnahmen auf geeigneten Standorten flankiert. Dies gilt sowohl für Acker- als auch für Grünlandflächen.

Warum werden im Projekt auch bereits bekannte Maßnahmen umgesetzt?

F.R.A.N.Z. will das Rad nicht neu erfinden, sondern setzt bei bereits bewährten Naturschutzmaßnahmen an und will diese in die breite Landwirtschaft bringen. Die Maßnahmen werden um neue, noch nicht in Förderprogrammen verankerte Maßnahmen ergänzt. Für die Umsetzung von bereits bewährten Maßnahmen sprechen vor allem folgende Punkte:
  • Es werden Maßnahmen umgesetzt, die sich aus naturschutzfachlicher Sicht bewährt haben.
  • Die Maßnahmen werden hinsichtlich ihres Verbesserungspotenzials im Förder- und Ordnungsrecht geprüft. Zudem wird darauf geachtet, dass sie sich gut in die Arbeitsabläufe integrieren lassen und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe nicht beeinträchtigen.
  • Bereits bewährte Maßnahmen lassen eine stärkere Breitenwirkung erwarten als spezifische Maßnahmen. Ziel ist es, die auf den Demonstrationsbetrieben erprobten Maßnahmen auch auf andere Betriebe bundesweit zu übertragen.
  • Für bereits in Agrarumweltprogrammen verankerte Maßnahmen gibt es eine grundlegende Finanzierung (nicht in allen Bundesländern gleich). Es gilt, diese zu prüfen und wo notwendig Vorschläge zur Optimierung zu erarbeiten.

Wie sollen die Maßnahmen in die Breite getragen werden?

Die Maßnahmen werden zum einen durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit im Projekt beworben. Zum anderen sollen die entwickelten und erprobten Konzepte in die politische Arbeit und die Weiterentwicklung der Agrar- und Umweltpolitik einfließen, denn eine erfolgreiche Übertragung der erprobten Maßnahmen hängt auch stark von den förderpolitischen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. So müssen die betriebswirtschaftliche Attraktivität und Praxistauglichkeit gewährleistet und Hemmnisse abgebaut werden.

Was hat die Landwirte bisher davon abgehalten, biodiversitätsfördernde Maßnahmen umzusetzen?

Die Hemmnisse in der bisherigen Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen wurden zu Beginn des Projektes mittels der "F.R.A.N.Z.-Studie - Hemmnisse und Perspektiven für mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft" ermittelt. Dafür wurden Landwirte, Berater und weitere Experten unter anderem zu Aspekten wie Umsetzungsaufwand, Wirtschaftlichkeit und produktionstechnischer Integrierung der Maßnahmen befragt. Häufig war bisher die fehlende Praxistauglichkeit, die zu geringe finanzielle Ausstattung oder die schwierige Kontrollierbarkeit der Maßnahmen dafür verantwortlich, dass Maßnahmen von Landwirten nicht umgesetzt wurden.

Wie werden die Demonstrationsbetriebe für die Umsetzung der Maßnahmen honoriert?

Die im Rahmen des Projektes zu erprobenden Maßnahmen werden entweder über bestehende Förderprogramme (Greening, Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz etc.) oder über Projektgelder finanziert.

Ziel des Projektes ist es unter anderem, Hemmnisse im bestehenden Förder- und Ordnungsrecht zu ermitteln, die eine Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen in der Breite bisher verhindern. Gleichzeitig soll untersucht werden, wie diese Instrumente finanziell und praxistauglich ausgestaltet sein müssten, um mehr Landwirte für die Maßnahmenumsetzung zu motivieren. 

Kann ich als Landwirt an dem Projekt teilnehmen?

Die im Projekt erfolgreich erprobten Maßnahmen sollen zukünftig auch auf andere Betriebe bundesweit übertragen werden. Die Projektmittel stehen jedoch nur den ausgewählten zehn Demonstrationsbetrieben zur Verfügung. Einige der Maßnahmen werden bereits heute über die Agrarumweltprogramme einzelner Bundesländer gefördert. Damit jedoch bundesweit Landwirte von den Ergebnissen aus der Maßnahmenumsetzung im F.R.A.N.Z.-Projekt profitieren können, werden die Ergebnisse in die Agrar- und Umweltpolitik kommuniziert. Ziel ist es, Hemmnisse in der Umsetzung abzubauen und erfolgreich erprobte Maßnahmen in den Förderprogrammen zu verankern. Mehr Informationen zu den konkreten Maßnahmen und möglicher Förderung kann den Maßnahmenbeschreibungen sowie den ordnungs- und förderrechtlichen Rahmenbedingungen entnommen werden.

Werde ich als extern teilnehmender Landwirt auch über Projektgelder honoriert?

Ausgehend von einem begrenzten Projektvolumen ist es leider nicht möglich weitere Landwirte für die Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen über das Projekt zu honorieren. Daher kommen für externe Landwirte in erster Linie jene Maßnahmen in Frage, die über bestehende Förderprogramme wie z. B. das Greening oder Agrarumweltprogramme finanziert werden können. Die Projektpartner von F.R.A.N.Z. stehen interessierten Landwirten hierbei beratend zur Seite.

Das Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen hat die ordnungs- und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen in den einzelnen Bundesländern in einem Bericht zusammengefasst.

Wie sind die Landwirtschaft und der Naturschutz im Projekt vertreten?

Das Projekt F.R.A.N.Z. vereint Akteure aus der Landwirtschaft und dem Naturschutz. Durch die Einbindung beider Seiten werden sowohl die Interessen und Ziele der Landwirte als auch die der Naturschützer berücksichtigt.

Auf landwirtschaftlicher Seite ist der Deutsche Bauernverband mit seinen Landesverbänden vertreten. Die berufsständisch getragenen Kulturlandschaftsstiftungen der Landesverbände übernehmen die Betreuung und Beratung der zehn Demonstrationsbetriebe. In den Ländern, in denen es keine Stiftungen gibt, wird diese Aufgabe durch eine Agrarberatung bzw. den Deutschen Landschaftspflegeverband übernommen. 

Auf Seiten des Naturschutzes ist die Umweltstiftung Michael Otto und das Michael-Otto-Institut im NABU vertreten, welches die ökologische Begleitforschung für Wirbeltiere übernimmt.

Zudem ist der Deutsche Landschaftspflegeverband als Mitglied des Projektbegleitenden Arbeitskreises und als Betreuer eines landwirtschaftlichen Demonstrationsbetriebes (s. o.) in die Entwicklung und Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen eingebunden. Als Projektkoordinator fördert die Umweltstiftung Michael Otto den Dialog mit den Naturschutzorganisationen im Rahmen eines partizipativen Dialogprozesses. 

Wie werden das Projekt und die Naturschutzmaßnahmen finanziert?

Die Projektmittel für die erste Projektphase bis Ende 2019 belaufen sich auf etwa 3,9 Millionen Euro. Die Förderung des Vorhabens erfolgt einerseits durch die Landwirtschaftliche Rentenbank mit 2,9 Millionen Euro und andererseits durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundeministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit von rund 1 Millionen Euro für die Dauer von drei Jahren. Die Naturschutzmaßnahmen werden soweit möglich über Agrarumweltprogramme, Greening oder Kompensationsmaßnahmen finanziert. Sollten diese Programme nicht greifen, werden Projektgelder für die Umsetzung der Maßnahmen eingesetzt.

Wo soll das Projekt nach fünf und nach zehn Jahren stehen?

Nach fünf Jahren sollen erste Ergebnisse aus der Maßnahmenumsetzung vorliegen. Basierend darauf werden Vorschläge und Konzepte für eine Weiterentwicklung des ordnungs- und förderrechtlichen Rahmens erarbeitet und an die maßgeblichen Entscheidungsträger in Ministerien und Parlamenten in Berlin und Brüssel herangetragen. Die erarbeiteten Entscheidungshilfen sollen auch in die Verhandlungen zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik nach 2020 einfließen.

Die Ergebnisse sollen weiterhin auch der nationalen und internationalen Wissenschaft zugänglich gemacht werden, um auch auf diesem Gebiet den fachlichen Austausch zu fördern. Mittels eines Praxishandbuchs sollen zudem weiteren interessierten Landwirten Empfehlungen zur Umsetzung der erprobten Maßnahmen gegeben werden.

Um nicht nur kurzfristige Maßnahmeneffekte, sondern verlässliche und wissenschaftlich fundierte Ergebnisse, zu erhalten, ist eine Projektlaufzeit um weitere fünf Jahre notwendig. In diesem Zeitraum gilt es, auch innovativere Maßnahmen sowie ergebnisorientierte Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben. Ebenso wird eine umfassende Übertragung der erprobten Maßnahmen auf andere Betriebe bundesweit angestrebt und mittels einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit beworben.