Die Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen wirkt sich nicht nur auf die Biodiversität aus, sondern auch auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe. Im Rahmen des Projektes werden die Kosten, die den Betrieben im Zuge der Maßnahmenumsetzung entstehen, mittels ausführlicher Datenerhebungen genau ermittelt und soweit möglich über Agrarumweltprogramme, Greening oder Kompensationsmaßnahmen vergütet. Sollten diese Programme nicht greifen, werden Projektgelder für die Umsetzung der Maßnahmen eingesetzt. Die Berechnung der Maßnahmenentgelte erfolgt für jeden Betrieb individuell analog zur Kalkulation der Prämien für die Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen wie sie die Bundesländer anbieten.
In die Berechnung der Maßnahmenkosten, welche vom Thünen-Institut für Betriebswirtschaft vorgenommen wird, fließen folgende Parameter ein:
- die Erlösverluste, die entstehen, da die Fläche aus der normalen Produktion genommen wird
- Einsparung von Kosten, die bei der normalen Produktion entstehen und im Zuge der Maßnahmenumsetzung entfallen, wie nicht eingesetzte(s/r) Saatgut, Dünger, Maschinen etc.
- Kosten für die Anlage der Maßnahmen, z. B. für Blühmischungen oder Untersaaten sowie zusätzlich benötigte Maschinen
- Transaktionskosten für den Aufwand, der mit der Umsetzung einer Maßnahme verbunden ist, z.B. Kosten für den zeitlichen Aufwand der Antragstellung und die Unterstützung von Monitoring und Kontrolle. Die Höhe der Transaktionskosten entspricht den entsprechenden Vorgaben der Europäischen Union bzw. der Förderprogramme der Bundesländer.
Die Berechnung der Maßnahmen sieht wie folgt aus:
Die Kosten für ein und dieselbe Maßnahme können stark variieren – je nach Region, Standort und Boden, angebauter Kultur, Maschinenkosten etc. Daher erfolgt die Berechnung jeweils für den einzelnen Betrieb.
Indem die Kosten und der ökologische Nutzen der Maßnahmen ins Verhältnis zueinander gesetzt werden, können die effizientesten Maßnahmen selektiert und für zukünftige Förderprogramme vorgeschlagen werden. Hierbei werden auch die öffentlichen Transaktionskosten berücksichtigt - also jene Kosten, die z. B. bei der Antragstellung und Auszahlung, der Beratung sowie bei Vor-Ort-Kontrollen entstehen.
Hier erhalten Sie die
Berechnung der Maßnahmenentgelte.