Neue F.R.A.N.Z.-Maßnahme: Insektenwall
Seit diesem Jahr wird im F.R.A.N.Z.-Projekt eine neue Maßnahme erprobt und umgesetzt: Insektenwälle (auch bekannt unter dem Namen Beetle Banks). Neben bereits bewährten Maßnahmen stellen Insektenwälle eine innovative Maßnahme mit hohem ökologischem Mehrwert für typisch wildlebende Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft dar.
Insbesondere Insekten und Spinnen profitieren von der neuen Maßnahme. Durch die Anlage eines Erdwalls entstehen kleinstrukturierte Lebensräume mit optimalem Mikroklima für eben jene Lebewesen. Der Insektenwall versorgt Schmetterlinge, Laufkäfer, Schwebfliegen, Wildbienen und Spinnen mit einem reichhaltigen Nahrungsangebot an Pollen, Nektar, Gräsern und Samen. Davon profitieren ebenso Feldhasen und insekten- oder pflanzenfressende Vögel wie Rebhühner. Gleichzeitig bieten Insektenwälle Schutz vor Prädatoren und stellen einen Rückzugsort zur Überwinterung für Insekten und Spinnen dar.
Insektenwälle sind bis zu 2 Meter breit und bis zu einem halben Meter hoch. Um ein möglichst breites Nahrungsangebot anzubieten und verschiedene Organismengruppen zu fördern, empfiehlt sich die Anlage von drei Meter breiten Blühstreifen als Puffer zur Feldfrucht. Einen besonders hohen Mehrwert für die Natur bietet die Maßnahme, wenn sie in der Feldmitte angelegt wird. Ein Mähen bzw. Mulchen im Spätsommer sorgt für einen niedrigen Unkrautdruck, so dass sich weniger dominante Unkräuter durchsetzen.
Mit dem Insektenwall umfasst der derzeitige Maßnahmenkatalog im F.R.A.N.Z.-Projekt insgesamt 15 Maßnahmen. Die Begleitforschung um die Universität Göttingen, dem Thünen-Institut für Biodiversität und dem Michael-Otto-Institut im NABU untersucht mehrmals und zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr, welche Auswirkungen der Insektenwall auf Laufkäfer, Schwebfliegen, Schmetterlinge, Wildbienen und Feldvögel hat. Um die Ergebnisse der Insektenwälle innerhalb und zwischen den Betrieben zu vergleichen und damit die ökologische Aussagekraft der Maßnahme beurteilen zu können, wird die Maßnahme nach Möglichkeit auf je drei der zehn Demonstrationsbetriebe drei Mal umgesetzt.
Die Maßnahmenbeschreibung finden Sie hier.