F.R.A.N.Z.-Landwirt erklärt Naturschutzmaßnahme Brache


Landwirt Peter Kaim aus Ribbeck (Brandenburg)
Bild: Umweltstiftung Michael Otto
Hamburg/Berlin/Ribbeck, 07.09.2021
Videoreihe #FRANZmaßnahme

„Die Brache ist die einfachste Möglichkeit, der Natur mehr Raum zu geben. Wir überlassen eine Fläche für einen begrenzten Zeitraum einfach sich selbst und schaffen dadurch Strukturen mit einem sehr hohen naturschutzfachlichen Wert.“ F.R.A.N.Z.-Landwirt Peter Kaim aus Ribbeck im Havelland erläutert im Video die Anlage einer Brache.

Die Brache ist eine von 16 Naturschutzmaßnahmen, die das F.R.A.N.Z.-Projekt auf intensiv wirtschaftenden Demonstrationsbetrieben auf ihre Praxistauglichkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit hin entwickelt und erprobt. Vor allem Insekten und Vögeln bietet die Brache einen Lebensraum. „Sie finden hier Nahrung und Nistmöglichkeiten, bei uns ist vor allem die Feldlerche häufig anzutreffen“, freut sich der Betriebsleiter Peter Kaim. Amphibien können diese Flächen durch die lange Bearbeitungsruhe als Korridore nutzen, um ungestört zu ihren Laichgewässern zu gelangen. „Wir haben unsere Brache zwischen dem Vorgewende und einem Feldsoll angelegt, um die beiden Strukturen zu verbinden und den Amphibien die Wanderung zu erleichtern.“, erklärt Peter Kaim. Aber auch Pflanzen profitieren von der Brache, denn Ackerwildkräutern wird Raum und Zeit gegeben, sich zu entwickeln und neue Samen auszubilden.

Die Brache kann als Streifen oder Fläche sowohl am Feldrand als auch in der Feldmitte angelegt werden. Zu beachten ist eine Mindestbreite von 12 Metern und – bei der Anlage in der Feldmitte – ein mindestens 50 m breiter Abstand zum Waldrand, um Vogelbruten vor Nesträubern zu schützen.
Bis zu fünf Jahre kann die Brache am gleichen Standort bleiben, mit einer jährlichen Bodenbearbeitung möglichst im Januar oder Februar. Aber auch die einjährige Anlage ist möglich. Um dem Aufkommen von Problemwildkräutern vorzubeugen, wird ein möglichst magerer Standort empfohlen. Zur Brut- und Entwicklungszeit zwischen dem 20.03. und 01.09. darf keine Bearbeitung oder Befahrung der Brache stattfinden. In der anderen Jahreshälfte kann der Boden jedoch durch Eggen, Fräsen, Pflügen, Grubbern bearbeitet und der Pflanzenaufwuchs verwertet werden.

Unter dem Motto „Von Landwirten für Landwirte“ demonstrieren F.R.A.N.Z.-Landwirte, wie eine der 16 Naturschutzmaßnahmen umgesetzt wird. Mit der Videoreihe #FRANZmaßnahme motivieren und informieren die F.R.A.N.Z.-Landwirte ihre Kolleginnen und Kollegen.

Hier geht es zum Video.