F.R.A.N.Z. im Kontext der Klima- und Umweltarchitektur der GAP ab 2023


Hamburg/Berlin/Braunschweig, 23.03.2023
Ergebnisse aus dem F.R.A.N.Z.-Projekt

Ein wesentliches Ziel des F.R.A.N.Z.-Projektes ist es, die erprobten Biodiversitätsmaßnahmen in die Breite zu tragen. Dafür gilt es, die im Projekt generierten Ergebnisse zur Umsetzung und Ausgestaltung biodiversitätsfördernder Maßnahmen in die deutsche Förderlandschaft zu bringen. Ausschlaggebend für die nationale Förderung von Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft sind die Rahmenbedingungen der Europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Mit Beginn der neuen Förderperiode (2023–2027) wurde die Klima- und Umweltarchitektur der Gemeinsamen Agrarpolitik neugestaltet. Sie umfasst die erweiterte Konditionalität, das neue Instrument der Ökoregelung sowie die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der Länder. 

Eine Einordnung der F.R.A.N.Z.-Maßnahmen in die neuen Förderregelungen bietet die aktuelle Publikation „F.R.A.N.Z. im Kontext der Klima- und Umweltarchitektur der GAP ab 2023“ von den Autor*innen Karin Reiter und Dr. Norbert Röder vom Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen. Der vorliegende Bericht stellt die neue Klima- und Umweltarchitektur mit ihren Kernelementen vor, zeigt ihre Wechselwirkungen auf und nimmt eine Einordnung der biodiversitätsfördernden Maßnahmen in den neuen Förderkontext vor. Zudem werden die vor dem Hintergrund des Angriffskrieges in der Ukraine erlassenen Ausnahmeregelungen, Bsp. das Aussetzen von GLÖZ 8, sowie die Herausforderungen, vor denen Praxis und Verwaltung im Übergang der Förderphasen stehen, thematisiert. Ab diesem Jahr sind die grundsätzlichen ökologischen Anforderungen an die Betriebsführung durch die ‚erweiterte Konditionalität‘ angehoben worden. Ferner stehen in deutlich größerem Umfang Finanzmittel für flächenbezogene Maßnahmen wie die neuen Ökoregelungen und die AUKM bereit.

Die Autor*innen erwarten deshalb, dass der Flächenumfang von Maßnahmen, die dem Erhalt und Schutz der Biodiversität dienen, deutlich ansteigen wird. Dies gilt insbesondere im Ackerbau. Die neue GAP schafft zusätzliche Möglichkeiten, die im F.R.A.N.Z.-Projekt umgesetzten Maßnahmen durch die Regelförderungen der Länder zu finanzieren. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass insbesondere bei den AUKM der Länder die Förderauflagen in Detailfragen von den Auflagen im F.R.A.N.Z.-Projekt abweichen können. Inwieweit in der Regelförderung die Prämien ausreichen, um eine angepasste Honorierung der Landwirt*innen zu gewährleisten, hängt stark vom spezifischen Einzelfall und insbesondere der Standortgüte ab.